Am 14.04.2016 hat das europäische Parlament die „Verordnung des Rates und des europäischen Parlaments zum Schutz der natürlichen Personen“ verabschiedet. Die zweijährige Übergangsfrist zwischen dem auslaufenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) endet am 25.05.2018. Diese gilt sodann als Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Doch was eine Studie der IDC (International Data Corporation)…